Private Schwimmbäder- Diese Rechtsaspekte sollten Sie kennen

Wer einen eigenen Pool besitzt oder den Bau eines Schwimmbads plant, sollte nicht nur über die Wasserpflege Bescheid wissen, sondern auch einige rechtliche Aspekte kennen. Denn bei aller Vorfreude auf das eigene Schwimmbad sollte man nicht vergessen, sich bereits vor Baubeginn über die wichtigsten Dinge zu informieren.

Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man als Eigentümer eines Schwimmbads auch die Verantwortung für dieses trägt. Das bedeutet, dass man dafür sorgen muss, dass niemand im oder am Pool zu Schaden kommt, während man gleichzeitig die Schuld hat, wenn beispielsweise ein Kind unbefugt das Grundstück betritt und im Wasser verunglückt. Vor allem bei Kindern kann es schnell passieren, dass sie selbst in flachem Wasser ertrinken- Grund genug, lieber zu viele als zu wenig Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, ganz egal ob man selbst Kinder hat oder nicht. Der beste Schutz hierfür ist eine stabile Poolabdeckung, die immer über das Becken gespannt wird wenn niemand den Pool nutzt.

Wer sein Schwimmbad zusätzlich mit einer Überdachung ausgestattet hat, sollte diese Überdachung seiner Gebäude-, Haftpflicht- oder Glasversicherung melden, damit diese auch im Falle eines starken Sturms oder Hagels noch abgesichert ist.

Ein sehr wichtiger Punkt, der in erster Linie vor dem Beginn des Poolbaus interessant ist, sind die Baubedingungen. Denn die Regelungen dafür, ab wann das Schwimmbad eine Genehmigung benötigt, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und auch der Abstand zur Nachbargrenze muss unbedingt eingehalten werden, da das Bauamt bei Verstößen sogar dafür sorgen kann, dass das Becken wieder entfernt werden muss. Üblicherweise sind Pools bis zu einer Größe von 100 m³ genehmigungsfrei, allerdings sollte man sicherheitshalber nochmal beim örtlichen Bauamt nachfragen ob eine Bauanmeldung oder Baufertigmeldung notwendig ist. In manchen Gebieten, die beispielsweise für Landwirtschaft genutzt werden, als Naturschutzgebiet gelten oder unter Denkmalschutz stehen dürfen generell keine Schwimmbäder gebaut werden. Allerdings erfährt man dies vom Bauamt, wenn man den Bau anmelden will beziehungsweise diesbezüglich nachfragt.